MASSIVE ERHÖHUNG DER STEUERLAST FÜR WOHNGEBÄUDE DURCH DIFFERENZIERUNG DER GRUNDSTEUER ABFEDERN
Antrag zur Differenzierung der Grundsteuer B
Die FDP Fraktion beantragt die Prüfung und Umsetzung einer Differenzierung innerhalb der Grundsteuer B von Wohn - und Gewerbegrundstücken.
Begründung: Zum 01.01.2025 kommt es zur Neuregelung der Grundsteuer. Bekanntermaßen, wird es dort zu einem erheblichen Ungleichgewicht zwischen Gewerbe und Wohngebäude innerhalb der Grundsteuer B kommen. Das Gefälle wird dort erheblich zu Ungunsten der Wohngebäude
verschoben. Zusätzlich wird es zum Erreichen einer Aufkommensneutralität der Grundsteuer B zu einer
weiteren Erhöhung des Hebesatzes kommen, welche für die meisten Grundstückseigentümer zu einer
erheblichen Mehrbelastung führen wird, welche wiederum ein zum Teil Vielfaches vom zuvor gezahlten Steuerbetrag führt. Weiterhin wird dies Mieter gleichermaßen betreffen, da die Grundsteuer über die Nebenkostenabrechnung vom Vermieter weitergegeben wird. Es geht nicht darum Eigentümer von Wohngrundstücken und von Gewerbegrundstücken gegeneinander auszuspielen.
Vielmehr sollte es eine faire Anpassung erreicht werden, so dass Wohnen auch weiterhin bezahlbar bleibt, was durch die jetzige Neuregelung der Grundsteuer zum 01.01.2025 innerhalb des von NRW gewählten Bundesmodell nicht gegeben ist. Faktisch streben wir an, die Steuer für jeden (Wohn- und
Gewerbegrundstücke) ungefähr auf dem Maß zu belassen, wie im Jahr 2024.