Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim

Steuerbefreiung

Antrag Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim

Die FDP Fraktion beantragt die Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim für einen Zeitraum von 3 Jahren. Für Hunde, welche 8 Jahre und älter sind und aus dem Tierheim aufgenommen werden, soll die Steuerbefreiung lebenslang gelten.
Begründung: Die Tierheime in Deutschland geraten immer mehr an die Kapazitätsgrenze, in vielen Fällen ist diese schon erreicht. Die Belastung durch steigende Kosten wird für die ehrenamtlichen Mitarbeiter immer
größer. Wir möchten daher mit einer temporären Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim einen Anreiz
schaffen diese aufzunehmen. Die Tierheime können so entlastet werden. Ältere Hunde sind besonders schwer zu
vermitteln und finden in nur wenigen Fällen einen neuen Besitzer, weshalb die Steuerbefreiung lebenslang gelten
sollte. In NRW haben bereits mehrere Kommunen Steuerbefreiungen für Hunde aus dem Tierheim beschlossen. Die Stadt Neuenrade würde hier in unserer Region und dem Märkischen Kreis Vorreiter sein, um möglichst weitere
Kommunen zu überzeugen und am Ende die heimischen Tierheime zu entlasten.