Zone 30 Bahnhofstraße/Schöntaler Weg

Die Änderung der StVO stellt die unsinnige Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h an der Bahnhofstraße/Schöntaler Weg drastisch vor Augen. Bei einer für diese Straße angemessenen Geschwindigkeit von gefahrenen 51 km/h zieht dies, neben dem Bußgeld, ein 1-monatiges Fahrverbot nach sich. 
Dies ist absolut unverhältnismäßig! 
Am Dienstag wurde, wie so oft, die Geschwindigkeit am Schöntaler Weg gemessen. Die “höchste“ gemessene Geschwindigkeit betrug 59 km/h. Der Fahrzeugführer wird, nach der jetzigen Regelung, den Führerschein für einen Monat abgeben müssen, was an dieser Stelle außer Verhältnis zur gefahrenen Geschwindigkeit steht.